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   LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20   

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https://dejure.org/2022,39019
LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20 (https://dejure.org/2022,39019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2022 - L 10 R 2292/20 (https://dejure.org/2022,39019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2022 - L 10 R 2292/20 (https://dejure.org/2022,39019)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Diese zur früheren Rechtslage entwickelten Grundsätze sind auch für Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung nach dem ab dem 01.01.2001 geltenden Recht weiter anzuwenden (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, juris Rdnr. 22).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist vorliegend nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.1995, 5 RJ 50/94, in juris, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Dass er (B1) die Leiden des Klägers von psychiatrischer Seite teilweise abweichend bezeichnet hat als P (namentlich somatoforme Schmerzstörung und agoraphobische Problematik einerseits, chronisches Schmerzsyndrom/"Fibromyalgie" und soziale Phobie ohne Angst- und Panikattacken andererseits), bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung - auch darauf hat B1 zu Recht hingewiesen (s. S. 44 des Gutachtens) -, denn im Rahmen der Prüfung von Erwerbsminderung kommt es nicht entscheidend auf eine bestimmte Diagnosestellung, die Art oder Anzahl von Diagnosen oder auf die Bezeichnung von Befunden an, sondern auf die Beeinflussung des individuellen quantitativen sowie qualitativen Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen (BSG, Beschluss vom 28.02.2017, B 13 R 37/16 BH, in juris), also auf die durch die Gesundheitsstörungen verursachten funktionellen Beeinträchtigungen, sodass auch die Ursachen der Gesundheitsstörung nicht maßgeblich sind (BSG, a.a.O.).
  • BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Unerheblich ist auch, dass beim Kläger ein GdB festgestellt ist, denn dem kommt hinsichtlich der zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit eines Versicherten keinerlei Aussagekraft zu (BSG, Beschluss vom 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Versicherter noch vollschichtig körperlich leichte Arbeiten ohne Heben und Tragen von Gegenständen über 5 kg, ohne überwiegendes Stehen und Gehen oder ständiges Sitzen, nicht in Nässe, Kälte oder Zugluft, ohne häufiges Bücken, ohne Zwangshaltungen, ohne besondere Anforderungen an die Fingerfertigkeit und nicht unter besonderen Unfallgefahren zu verrichten vermag (BSG, a.a.O.; Urteil vom 27.04.1982, 1 RJ 132/80, in juris).
  • BSG, 06.05.1958 - 10 RV 813/56

    Unzulässigkeit einer Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG muss nur dann eingeholt werden, wenn besondere Gründe vorliegen (BSG, Beschluss vom 06.05.1958, 10 RV 813/56, in juris; Senatsbeschluss vom 17.09.2019, L 10 U 4081/18; Senatsurteil vom 23.03.2017, L 10 U 228/14; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 109 Rdnr. 10b).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2019 - L 10 R 3973/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Denn die Entscheidung, ob dem Versicherten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (weiterhin) eine Rente wegen Erwerbsminderung zusteht, ist nicht bloß die Verlängerung einer früher bereits dem Grunde nach anerkannten Sozialleistung - insbesondere auch nicht die bloße Fortschreibung einer einmal anerkannten Erwerbsminderung -, sondern stellt eine eigenständige und inhaltlich vollständige erneute Bewilligung der beantragten Rente dar (s. nur Senatsurteil vom 14.11.2019, L 10 R 3973/16, m.w.N., auch zur Rspr. des Bundessozialgerichts - BSG -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 U 228/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2022 - L 10 R 2292/20
    Ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG muss nur dann eingeholt werden, wenn besondere Gründe vorliegen (BSG, Beschluss vom 06.05.1958, 10 RV 813/56, in juris; Senatsbeschluss vom 17.09.2019, L 10 U 4081/18; Senatsurteil vom 23.03.2017, L 10 U 228/14; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 109 Rdnr. 10b).
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